AGB

Die Regeln sind die Regeln.

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden und Christian Brecko abgeschlossen wird. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

2 Angebote; Zustandekommen des Vertrages

 

I.Angebote
Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich.

II.Vertragsschluss
Alle Verträge werden bei Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags oder durch mündliche Absprache, spätestens jedoch mit Beginn der Ausführung der Leistung, wirksam.

III. Widerruf

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

3 Rücktritt, Stornierung, Kündigung
I.Rücktritt, Stornierung oder Kündigung durch den Kunden:
Tritt der Kunde nach Ablauf der Widerrufsfrist von dem Vertrag zurück werden nachfolgende Stornierungskosten berechnet:

Bis 10 Wochen vor der Veranstaltung 50% der Auftragssumme. Ab der 10. Woche vor der Veranstaltung bis einschließlich des Veranstaltungstages 100 Prozent der Auftragssumme. Der Rücktritt (die Kündigung, die Stornierung) ist schriftlich zu erklären. Gründe müssen nicht genannt werden. Eine kostenlose Stornierung ist möglich, sofern eine Veranstaltung an dem Veranstaltungstag aufgrund von Maßnahmen gegen Corona gesetzlich nicht möglich ist.  

II.Rücktritt durch Christian Brecko
Ein Rücktritt seitens Christian Brecko ist möglich durch technisch bedingte Ausfälle, Krankheit, Unfall, Tod oder andere wichtige Gründe. In diesem Falle ist Christian Brecko bemüht, Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen. Sollte dies nicht gewünscht oder Christian Brecko nicht möglich sein, bestehen seitens des Veranstalters dennoch keine Ersatzansprüche gegenüber Christian Brecko.

Christian Brecko behält sich den Rücktritt aus Gründen vor, die eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beauftragung und/oder die Leistungserbringung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen berühren könnte. Dies gilt auch, soweit mit der Durchführung der Veranstaltung Rechtsgüter gefährdet werden könnten.

Bei Musikdarbietungen ist eine Beanstandung unmittelbar, sofort während der Veranstaltung notwendig, damit entsprechende Korrekturen sofort durchgeführt werden können. Eine Beanstandung am Ende der Veranstaltung berechtigt in keinem Falle zu einer Minderung der Zahlung.
Aufgrund der technischen Geräte und Instrumente kann Christian Brecko keine Gewährleistung für einen ordentlichen Ablauf bieten, da eine permanente Überwachung der eingesetzten Technik nicht möglich ist und ein technischer Ausfall eines Gerätes nie zu 100% ausgeschlossen werden kann. Die abgeleisteten Stunden bis zu einem eventuellen Ausfall sind in jedem Falle zu bezahlen.

4 Preise, Zahlung und Verzug
I.Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der derzeit gültigen Umsatzsteuer. Es kommen stets die am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preise zur Abrechnung.
Soweit nichts anderes vereinbart, beinhaltet dieser Preis auch die Anfahrt.

II.Zahlung
Die Zahlung erfolgt in bar oder per Überweisung. Bei Überweisungen ist das Zahlungsziel auf der Rechnung angegeben.
Im Übrigen ist der Rechungsbetrag sofort fällig.

II.Zahlungsverzug
Neben den gesetzlichen Verzugszinsen ist Christian Brecko berechtigt, pro Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro zu erheben.

5 Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung entstehen, haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch Christian Brecko verursacht worden ist oder es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalspflicht“) handelt.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von Christian Brecko, die während der einer Veranstaltung -auch durch Gäste- verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sofern Christian Brecko durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (z.B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen usw.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
Dem Veranstalter obliegt es, für eine eventuell erforderliche Anmeldung der Veranstaltung bei der zuständigen Ordnungsbehörde zum Erhalt einer Ausnahmegenehmigung zur Aufhebung der Nachtruhe ab 22.00 Uhr sowie für die permanente Einhaltung der maßgeblichen ordnungsrechtlichen (insbesondere immissionsschutzrechtlichen) Bestimmungen Sorge zu tragen.

6Sonstiges
I.Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Essen.

II.Schriftformerfordernis;  Vertragsänderungen; Abtretungen
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Christian Brecko. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
Der Veranstalter ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Christian Brecko Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen.

III.GEMA
Der Veranstalter ist für die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA (www.gema.de) verantwortlich und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen.

IV.Zurückbehaltungsrecht; Aufrechnung
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden.
Eine Aufrechnung ist nur mit bereits von der anderen Partei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich.

V. Referenzen, geistiges Eigentum

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen, das Logo und die Art der konkreten Tätigkeit für den Auftraggeber, sowie selbst erstellte Ton, Bild und Videoaufnahmen von der Veranstaltung als Referenz zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

Werbemaßnahmen mit der Firma und dem Logo des Auftragnehmers sowie der Art der vertraglichen Leistungen durch den Auftraggeber bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.

 

VI.Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann.
(Stand: 1. August 2020)

 

 

Location

Rumpstr. 6,
45259 Essen, Germany

Hours

Everyday: 8am-5pm