Heiraten im Ausland – Was spricht gegen eine Hochzeit im Ausland? – Ich finde nichts.

Weiteste Anreise

Ich höre immer wieder die Brautpaare in ihren Vorstellungsreden erzählen, die weitestes Anreise haben unsere Freunde aus z.B. Australien und alle so – oooooh.

Ja, Freunde und Familie nehmen manchmal viel auf sich und scheuen weder Kosten noch Mühen um zur Hochzeit des Jahres zu gelangen. Also ist dann ja fast egal ob die Hochzeit in Düsseldorf oder auf Mallorca oder Ibiza stattfindet. In Mallorca ist man fast schneller mit dem Flugzeug als morgens im Stau von Essen nach Düsseldorf.

Ich reise gerne! Equipment lässt sich, sofern es nicht ins Flugzeug passt, auch in den meisten Fällen problemlos vor Ort mieten.

Heiraten am Strand von Domburg

Meine Reise führte mich neulich im Wonnemonat Mai, ins schöne Domburg in Holland und zwar direkt an den Strand ins Brooklyn Beach Restaurant.

 

Die Trauung von Stephanie und Simon fand unmittelbar auf dem Strand im Sand statt.  Das Wetter kam wie bestellt. Und was soll ich sagen, Sonne, Strand und Meer sind postive Verstärker für jede Hochzeit. Die Stimmung war entsprechend ausgelassen. Getanzt wurde vollgas bis 2:00 Uhr

Gibt es eine Sperrstunde in Holland?

Aufgrund der örtlichen Bestimmungen war um 2:00 gesetztes Ende. Dafür war allerdings bis Punkt zwei die Tanzfläche voll und alle Gäste noch anwesend. Nachts noch kurz das nach Hause laufende Brautpaar auf der Straße eingesammelt und am Hotel abgesetzt. Hach ich liebe meinen Job.

Heiraten im Ausland wird immer beliebter!

Egal ob eine Hochzeit in Holland, Hochzeit in Italien, Hochzeit in Spanien oder in Thailand stattfindet. Am Ende ist es für alle Beteiligten wie Urlaub. Barfuß im Sand heiraten.

Gibt es rechtliche Hürden bei der Hochzeit im Ausland?

Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde. Weitere Informationen gibt es auf der Seite des auswärtigen Amtes.